Abgeschlossene ENL-Projekte
Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Umsetzung des Managementplanes im FFH-Gebiet Nr. 4
Projektbeschreibung folgt
Umsetzung des Managementplanes im FFH-Gebiet Nr. 184
Projektbeschreibung folgt
Referenzprojekt Artenschutz
Das Betreuungsgebiet des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e. V. zählt durch seine vielfältige naturräumliche Ausstattung zu den naturschutzfachlichen bedeutsamsten Regionen Deutschlands. Auf engstem Raum findet man hier eine besondere Struktur- und Artenvielfalt. Zahlreiche seltene und gefährdete Arten erreichen hier ihre natürliche Verbreitungsgrenze und finden unter den besonders trockenwarmen Verhältnissen günstige Lebensbedingungen. Im Betreuungsgebiet liegt auch der botanisch artenreichste Viertelquadrant Thüringens (Barthel & Pusch 2003). Demnach besitzt das Gebiet eine bundesweite Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt der Farn- und Blütenpflanzen.
Mit dem Artenschutzprojekt hat der Verband ein flexibles Artenhilfsprogramm, welches individuell auf die spezifischen Standortansprüche bedrohter Pflanzenarten abgestimmt ist, ins Leben gerufen. Schwerpunkt sind Pflanzenarten, welche nur kleinflächige Vorkommen aufweisen und deren Populationen zu verschwinden drohen.
Im Projekt wurden vordergründig praktische Pflegemaßnahmen umgesetzt, um die Lebensräume der bedrohten Arten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dabei wurden die spezifischen Standortansprüche jeder Art einzeln berücksichtigt und in das Pflegekonzept einbezogen. Meist wurden die Projektflächen von Gebüschen und Bäumen freigestellt. Dadurch haben sich die Lebensbedingungen der zumeist lichtbedürftigen Pflanzen deutlich verbessert. Außerdem wurde eine Mahd auf einer Vielzahl von Standorten vorgenommen. Dadurch konnten konkurrenzschwache Arten gefördert werden sowie einer Verfilzung der Bestände entgegengewirkt.
Davon profitierende Arten sind unter anderem Echte Arnika (Arnica montana), Feld-Enzian (Gentianella campestris), Helm-Knabenkraut (Orchis militaris), Stengelloser Tragant (Astragalus exscapus), Felsen-Beifuß (Artemisia rupestris), Röhrige Pferdesaat (Oenanthe fistulosa).
Entbuschung Magerrasen im Urtal
Projektbeschreibung folgt
Ersteinrichtung von Flächen im FFH-Gebiet Nr. 11 und Organisation einer LRT- gerechten Nutzung, 2016 ENL 0008
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Die für den Süd-West Kyffhäuser landschaftsprägende offene Kulturlandschaft ist durch die kontinuierliche menschliche Nutzung entstanden. Diese reicht bis in die Anfänge der Frankenhäuser Salinen zurück. Die durch Rodung entstandenen offenen Hangbereiche, waren durch die vorherrschende Nährstoffarmut und Trockenheit nur bedingt für Ackerbau und Forstwirtschaft nutzbar. Sie wurden daher vordergründig intensiv als Schaf-, Ziegen- oder Rinderweiden genutzt. Durch die regelmäßige Beweidung sind für eine Vielzahl seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten günstige Lebensbedingungen geschaffen worden.
Heute ist die Nutzung der ertragsschwachen und steilen Hangbereiche für die Bewirtschafter nicht länger interessant. In Folge der fehlenden Nutzung wachsen die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Magerrasenbereiche immer weiter mit Gebüschen und Bäumen zu. Durch den damit einhergehenden Verlust von offenen Magerrasenflächen, nahmen die Bestände zahlreicher sensibel reagierender Arten ab.
Ziel des Projektes ist es, die Verbuschung auf den Pflegeflächen zu minimieren und eine anschließende Nutzung zu organisieren. Dazu müssen die stärker mit Gebüschen und zum Teil auch Bäumen zugewachsenen Magerrasenbereiche wieder freigestellt werden. Die Gebüsche werden samt der Wurzel ausgehackt, um ein Austreiben im nächsten Frühjahr zu vermeiden. Vereinzelt werden Kiefern, Robinien und Birken gefällt. Anschließend werden die Flächen gemäht und das Mahdgut von den Flächen beräumt. Dabei kann es zu sichtbaren Bodenverwundungen kommen, welche erfahrungsgemäß im Folgejahr nicht mehr relevant sind. Eine Folgepflege soll durch eine Beweidung mit heimischen Schafherden realisiert werden.
Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert. Die Projektmittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Diese Pflegemaßnahmen sind notwendig, um die für den Süd-West-Kyffhäuser typische Kulturlandschaft einschließlich ihrer einzigartigen biologischen Vielfalt zu erhalten. Davon profitierende Arten sind zum Beispiel die Kuhschelle, der Stenengellose Tragant oder die Duft-Skabiose.
Rotmilanprojekt 2016 ENL 0006
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Der Rotmilan ist fast ausschließlich in Europa beheimatet. Der Weltbestand wird derzeit auf ca. 20.000 bis 25.000 Brutpaare geschätzt (AEBISCHER 2009), wobei der Bestandstrend der Art negativ ist. Über die Hälfte (ca. 60%) der Rotmilanpopulation ist in Deutschland zu finden. Demnach besitzt Deutschland eine besondere Verantwortung für die Art. In Deutschland wird der Rotmilanbestand auf ca. 10.000 bis 12.500 Brutpaare geschätzt (MAMMEN 2009).
Der Rotmilan ist ein typischer Offenlandvogel, der sich vor allem in landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit hoher Heterogenität aufhält. Durch die stetig intensiver werdende landwirtschaftliche Nutzung gehen der Art langfristig lebensnotwendige Grundlagen verloren. Neben dem mangelnden Nahrungsangebot ist der Verlust an Brutbäumen ein großes Problem für den Arterhalt des Vogels.
Um die Tiere als Charakterart im Betreuungsgebiet des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V. weiterhin zu erhalten, hat der Verband ein Schutzprogramm initiiert. In diesem soll eine persönliche und individuelle Beratung der Landwirtschaftsbetriebe zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen in der Kulturlandschaft im Sinne des Rotmilanschutzes durchgeführt werden. Ziel der Gespräche ist eine schnelle Umsetzung von Rotmilan-fördernden Maßnahmen in die landwirtschaftliche Praxis. Aber auch ein Einwirken auf die Gestaltung zukünftiger Förderprogramme ist mit dem Wissen aus dem Projekt vorgesehen, um langfristig nutzbare Regularien für den Rotmilanschutz zu haben.
Beispielsweise ermöglicht der Anbau von mehrjährigen Feldfutterpflanzen oder die Anlage von temporären Brachen einen besseren Jagderfolg des Greifvogels in der Brutzeit und während der Aufzucht der Jungvögel. Auch die Extensivierung von landwirtschaftlichen Flächen und die Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen werten das Nahrungshabitat der Rotmilane erheblich auf.
Grundsätzlich wird von der bedrohten Vogelart eine vielfältig strukturierte Landschaft mit einem reichen Angebot an Nahrungsflächen bevorzugt.
Weiterhin wurden im Rahmen des Projektes die aktuellen Brutbäume im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis erfasst. Es wurden bei Bedarf Nachpflanzungen von Brutbäumen vorbereitet. Dadurch soll den Greifern auch in Zukunft die Region Nordthüringen als Brutgebiet erhalten werden.
Fledermausprojekt 2017 ENL 0005
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Der Landschaftspflegeverband „Südharz/Kyffhäuser“ e.V. arbeitet bereits seit mehreren Jahren eng mit dem Förderverein Numburg e.V. zusammen. Die Gebäude der Numburg am Helme-Stausee Kelbra beherbergen eine Vielzahl von unterschiedlichen Fledermausquartieren. Allein bei der letzten Fledermauszählung im Juni 2016 konnten hier 1200 Tiere durch Experten der Stiftung Fledermaus gezählt werden. So entwickelte der LPV in Zusammenarbeit mit Herrn Wolfgang Sauerbier (Stiftung Fledermaus) und in Kooperation mit dem Förderverein Numburg e.V. das ENL-Projekt zum Fledermausschutz auf dem Gebiet der Numburg (Projektnummer 2017 ENL 0005). Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert. Die Projektmittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Die bestehenden Quartiere in der Numburg sind zum Teil schon sehr alt und stark ausgelastet. Das Quartierangebot wird zudem durch Gebäudeschäden negativ beeinflusst. Der schlechte Bauzustand des Artenschutzhauses gewährt Prädatoren wie Waschbär und Steinmarder Einlass. Die Fledermausquartiere sollen langfristig durch Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an den jeweiligen Gebäudeteilen erhalten werden. Beispielsweise durch das Schließen von Lücken in den Dachkästenverkleidungen wird das Eindringen von Prädatoren verhindert.
Außerdem wird angestrebt, das Angebot an Wochenstuben zu erweitern, um weiter eine positive Bestandsentwicklung zu ermöglichen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde 2017 ein „Flatterpoint“ eingerichtet. Dieser Informationspunkt stellt Besuchern und Interessierten u.a. die Besonderheiten der am Kyffhäuser vorkommenden Fledermausarten dar. Der Flatterpoint wird Besuchern in den Sommermonaten zu bestimmten Öffnungszeiten wieder zugänglich sein.
Im vergangenen Jahr wurde ein alter Gewölbekeller, dessen Bausubstanz sehr schlecht war und Teile bereits einstürzten, mit Projektmitteln saniert und so als Fledermausquartier wieder für eine lange Zeit gesichert.
Des Weiteren soll im Winterhalbjahr 2018/2019 ein Fledermausgarten im direkt angrenzenden Bereich an die Numburg angelegt werden.
Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert.

Die besonders seltene und bedrohte Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) hat auf der Numburg deutschlandweit die nördlichste Wochenstube. Die Wochenstube hat sich 2001 gegründet und ist derzeit auf 105 Tiere kontinuierlich angewachsen. 50% aller in Deutschland lebenden Kleinen Hufeisennasen leben im Kyffhäusergebiet und auf der Numburg.
Eine der beiden in Thüringen bekannten Wochenstuben der Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) befindet sich ebenfalls in einem Gebäude der Numburg. Ebenso sind Wochenstuben der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), der Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), der Großen und Kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus und Myotis brandtii) und des Grauen Langohrs (Plecotus austriacus) hier zu finden. Sogar die Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) und die Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) konnte bei Zählungen auf der Numburg festgestellt werden. Der große Abendsegler hat hier mit mehreren tausend Tieren sein Hauptdurchzugs- und Rastgebiet. Im Winterquartier sind neben der Mopsfledermaus und der Großen und Kleinen Bartfledermaus auch die Zwergfledermaus und die Wasserfledermaus zu verzeichnen. Das Gebiet der Karstlandschaft Südharz und des Kyffhäusers ist generell als Sommer- und Winterquartier sowie als Durchzugsquartier für Fledermäuse von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Bachmuschelprojekt 2017 ENL 0020
Bis in die 1950er Jahre war die Bachmuschel die wohl häufigste Flussmuschel in Thüringen. Auch als Kleine Flussmuschel bekannt, besitzt sie eine gelb- bis dunkelbraune Schale mit einer Länge zwischen 4-7 cm. Die Biotopansprüche der Bachmuschel sind komplex. Neben einer sehr guten physikalischen und chemischen Gewässergüte, benötigt die Art reich strukturierte Fließgewässer mit einer stabilen Gewässersohle. Über ihren komplizierten Entwicklungszyklus ist die Ökologie der Art besonders eng mit der Biozönose ihres Habitats verknüpft. Als Wirtsfische kommen u.a. Döbel, Elritze, Groppe, Rotfeder, Hasel, Moderlieschen, Neunstachliger und Dreistachliger Stichling in Betracht. Die Situation der Bachmuschel ist zum heutigen Zeitpunkt europa- und bundesweit als kritisch zu betrachten. Die gegenüber Gewässerverunreinigung sehr empfindliche Bachmuschel genießt aufgrund ihrer starken Bestandsrückgänge einen sehr hohen Schutzstatus. Sie ist unmittelbar vom Aussterben bedroht und wurde deshalb auf der Roten Liste Deutschland 1, der Roten Liste Thüringens 1 und im FFH-Anhang II gelistet.
In Thüringen ist die Bachmuschel derzeit noch in 4 Fließgewässern ansässig. So ist in der Kleinen Helme bei Artern noch eine Restpopulation dieser Art zu finden. Die Kleine Helme durchfließt das FFH-Gebiet Nr. 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“, welches zum Betreuungsgebiet des LPV Südharz/Kyffhäuser gehört.
Das vom Verband initiierte Artenschutzprojekt möchte den Erhalt und die Entwicklung der Bachmuschelpopulation in der Kleine Helme gezielt fördern. Wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur lassen sich durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit Mitteln aus dem „Europäischen Fond für regionale Entwicklung“ (EFRE) verwirklichen. Hier sind die Kommunen und Gewässerunterhaltungsverbände in der Verantwortung und auch mit eigenen finanziellen Mitteln gefordert. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig, um den Rückgang des Bachmuschelbestandes aufzuhalten und den Lebensraum auch für die Wirtsfische zu verbessern.
Der LPV Südharz/Kyffhäuser erarbeitet im Rahmen eines ENL Projektes (Programm zur "Entwicklung von Natur und Landschaft") eine Studie, die sowohl die Umsetzung der Gewässerrahmenplanung vorbereitet, als auch die darüberhinausgehenden Maßnahmen zum Artenschutz der Bachmuschel konkret benennt und plant.
Die enge Abstimmungen mit den Kommunen, den Landwirten, Naturschützern und der Bevölkerung sowie eine öffentliche Kommunikation ist erforderlich, um langfristig die Nutzung der Gewässer und der angrenzenden Flächen im Interesse des Artenschutzes und gemäß des Managementplanes zu ändern.
Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert. Die Projektmittel stammen aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Kranichprojekt 2016 ENL 0007
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Der Stausee Kelbra befindet sich nordwestlich des Kyffhäusergebirges in der sogenannten Goldenen Aue. Der überwiegende Teil des ca. 6 km² großen Stausees zählt zu Sachsen- Anhalt, wobei Teile im Südwesten und Süden zu Thüringen gehören. Seit Fertigstellung 1966 hat sich der zum Hochwasserschutz errichtete Stausee nicht nur auf Grund der ausgedehnten Wasserfläche, sondern auch wegen der angrenzenden Schilf- und Wiesenflächen zur Heimat unzähliger Vogelarten entwickelt. Das gesamte Einzugsgebiet bietet optimale Lebensbedingungen für über 300 Vogelarten. Besonders beeindrucken ist die jährliche Kranichrast im Gebiet. Zwischen September und Dezember können hier bis zu 40.000 Graue Kraniche (Grus grus) beobachtet werde.
Aus diesem Grund wurden die Flächen um den Helmestausees Kelbra als EG-Vogelschutzgebiet Nr. 4 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“ und als Feuchtgebiet mit internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention (Gebietsnummer 28, seit 31.07.1978 und Bestandteil des FFH-Gebietes Nr. 11 „Kyffhäuser-Badraer Schweiz-Solwiesen“) ausgewiesen.
Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. ist bemüht den Stausee als Rast- und Brutplatz weiterhin attraktiv zu halten. Dazu werden verschieden Maßnahmen im Gebiet umgesetzt. Für die Zeit der Herbstrast wird eine bedarfsgerechte Ablenkfütterung mit Weizen für die durchziehenden Tiere organisiert. Dadurch können Schäden auf den umliegenden Äckern im Rastgebiet deutlich minimiert werden. Außerdem haben die Tiere die Möglichkeit ausreichend Reserven für den weiteren Flug zu sammeln. Die Ablenkfutterfläche wird ausgesprochen gut von den Tieren angenommen.
Des Weiteren werden vom Verband Kranichranger im Rastgebiet eingesetzt. Diese garantieren einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Verlauf der Rastsaison. Sie kontrollieren die vorgeschriebenen Schutzzonen, um Störungen weitestgehend auszuschließen. Außerdem stehen sie als Ansprechpartner für die Besucher zur Verfügung und lenken diese an die dafür vorgesehenen Beobachtungseinrichtungen, die rund um den Stausee installiert sind. Gleichzeitig vermitteln sie allgemeine Fakten zum Kranichschutz und klären über das richtige Verhalten bei der Beobachtung auf.
Bereits seit mehreren Jahren werden während der Rastzeit täglich Individuenzählungen durch den Nordhäuser Ornithologen e.V. sowie wissenschaftliche Studien durch Herrn Dr. Hartwig Prange durchgeführt. Der Landschaftspflegeverband setzt hier auf eine enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren. Durch Informationsveranstaltungen, Schulveranstaltungen und Pressemitteilungen ist der Verband stehts bemüht die Öffentlichkeit für die Belange des Kranichschutzes weiter zu sensibilisieren.
Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans für das NSG Südwest- Kyffhäuser 2018 ENL 0023
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Mager- und Trockenstandorte wie Kalk- Trockenrasen, Steppen-Trockenrasen und Halbtrockenrasen zählen heute zu den seltenen und daher schützenswerten Lebensräumen. Sie gelten aus naturschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll. Hier sind artenreiche Lebensgemeinschaften mit einer Vielzahl gefährdeten Tieren- und Pflanzenarten zu finden.
Die offenen Trockenbiotope sind über Jahrhunderte durch die kontinuierliche menschliche Nutzung entstanden. So wurden die nährstoffarmen und trockenen Hangbereiche, auf denen nur bedingt Ackerbau und Forstwirtschaft möglich war, in der Vergangenheit als Schaf-, Ziegen-, oder Rinderweiden genutzt. Durch die regelmäßige Beweidung sind für licht-, wärme- und trockenheitsliebende Tier- und Pflanzenarten günstige Lebensbedingungen geschaffen worden.
Die typischen Pflanzenarten bilden im Jahresverlauf bunte, ständig wechselnde Blühaspekte. Deshalb finden hier vor allem Insekten und davon lebende Reptilien und Vögel optimale Lebensbedingungen.
Heute ist die Nutzung der ertragsschwachen und meist steilen Bereiche für die Bewirtschafter nicht länger interessant. In Folge der fehlenden Nutzung wachsen die wertvollen Magerrasenbereiche immer weiter mit Gebüschen und Bäumen zu. Durch den damit einhergehenden Verlust von kurzrasigen, gut erhaltenen Magerrasenflächen, nahmen die Bestände zahlreicher sensibel reagierender Arten ab.
Aus diesem Grund hat sich der Landschaftspflegeverband zusammen mit den Naturschutzbehörden zum Ziel gemacht, die noch vorhandenen Flächen im Rahmen eines ENL-Projektes zu erhalten. Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert. Die Projektmittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Im Projekt sollen die stärker mit Gebüschen und zum Teil auch Bäumen zugewachsenen Magerrasenbereiche wieder freigestellt werden. Anschließend werden die Flächen gemäht und das Mahdgut von den Flächen beräumt. Eine Folgepflege wird durch eine Beweidung mit heimischen Schafherden realisiert.
Beeindruckend ist die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten die auf den gepflegten Flächen zu finden ist. Dazu gehören seltene Pflanzenarten wie zum Beispiel Orchideen, Enziane oder Adonisröschen. Aber auch Zauneidechse, Rote Röhrenspinne, Heidelerche, Neuntöter und Wendehals fühlen sich hier wohl.
Beweidungskulissen und Schäferberatung 2018 ENL 0026
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Im Norden Thüringens hat sich aufgrund der speziellen Standorteigenschaften des Gipskarstes und der über Jahrhunderte praktizierten Weidehaltung mit Wiederkäuern eine einzigartige Kulturlandschaft entwickelt. Hierzu zählt der besonders artenreiche Lebensraumtyp 6210 (Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien).
In den FFH-Gebieten des Landkreises Nordhausen und des Kyffhäuserkreises macht der LRT 6210 56 % der gesamten Fläche, innerhalb aller Offenlandlebensraumtypen, aus. Wird der Erhaltungszustand des LRT 6210 genauer betrachtet, zeigt sich, dass fast 50 % der Kalk-Trockenrasen eine mittlere bis starke Beeinträchtigung aufweisen.
Für den Erhalt der Kalk-(Halb)Trockenrasen ist eine extensive Beweidung essentiell, denn durch den Verbiss und Tritt der Tiere wird zum einen eine fortschreitende Sukzession der Flächen verhindert und zum anderen der Transport von Pflanzensamen auf andere Grünlandstandorte gesichert. Zudem werden den Flächen durch die Beweidung Nährstoffe entzogen. Dies ist für Magerstandorte wie dem Kalk-Trockenrasen und die dort vorkommenden Pflanzenarten von großer Bedeutung.
In diesem Projekt wurden anhand von Management- (MaP) und Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) überprüft, welche und wie gefährdete Kalk-Magerrasenflächen (Entwicklungsflächen) in die derzeitige Beweidungskulisse integriert werden können.
Eine ausführliche Beratung der ortsansässigen tierhaltenden Betriebe und auch interessierten Tierhaltern oder zukünftigen Tierhalter wurde durchgeführt, um eine nachhaltige, turnusmäßige Beweidung in der Region abzusichern.
Dieses Projekt wurde im Oktober 2020 erfolgreich abgeschlossen.
Kranichschutz am Helme-Stausee (Kelbra) 2020 ENL 0003
Organisation von Ablenkfütterung, Besucherlenkung sowie Erarbeitung der Thüringer Maßnahmen für ein länderübergreifendes Kranichschutzkonzept, um den Kranichschutz am Stausee Kelbra langfristig und effektiv abzusichern 2020 ENL 0003
Organisation von Ablenkfütterung, Besucherlenkung sowie Erarbeitung der Thüringer Maßnahmen für ein länderübergreifendes Kranichschutzkonzept, um den Kranichschutz am Stausee Kelbra langfristig und effektiv abzusichern 2020 ENL 0003
Am nordöstlichen Rand Thüringens findet sich am Helmestausee eines der bedeutendsten Kranichrastgebiete Deutschlands. Hier können im Herbst täglich bis zu 40.000 Kraniche beobachtet werden. Als einer der letzten Trittsteine vor dem Weiterflug nach Südfrankreich, der Extremadura oder Nordafrika spielt der größte thüringische Rastplatz für schätzungsweise ein Drittel der in Deutschland rastenden Kraniche eine sehr wichtige Rolle. Um ihren Zug zu den Winterrastplätzen erfolgreich fortsetzen zu können, müssen die Kraniche bei ihrer Rast genügend Kraft sammeln.
Im Rahmen des von Juli 2020 bis Oktober 2021 laufenden ENL-Projekts wurde eine mehrwöchige Ablenkfütterung auf Ackerflächen im Umfeld des Stausees durchgeführt. Durch die gezielte Fütterung konnten Fraßschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen vermindert und die Tiere bei ihrer Futtersuche unterstützt werden.
Kraniche haben eine große Fluchtdistanz, vorbeilaufende Spaziergänger und Radfahrer reichen aus, um die Vögel aufzuscheuchen. Jede dieser Störungen kostet die Tiere unnötig Kraft wodurch der Weiterflug in die Winterquartiere erschwert wird. Um den Kranichen eine möglichst störungsfreie Rast bieten zu können, setzte der LPV Südharz/Kyffhäuser e.V. Mitarbeiter als sogenannte Kranich-Ranger ein. Diese hatten die Aufgabe, Besucher des Gebietes rund um den Stausee über die Kranichrast zu informieren und Hinweise auf eine naturschutzkonforme Vogelbeobachtung zu geben.
Ergänzt wurden die Maßnahmen durch ein Rastvogelmonitoring. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit den Ornithologen des Vereins Nordhäuser Ornithologen e.V. durchgeführt. Durch die Erfassung der Zahlen und die Ablesung beringter Kraniche können neue Erkenntnisse über die Zugwege und die Biologie der Kraniche gewonnen werden.
Das Projekt konnte erfolgreich umgesetzt und im Oktober 2021 beendet werden. Die Maßnahmen werden in einem nachfolgenden ENL-Projekt (2021 ENL 0008) fortgeführt.

Erhalt und Entwicklung des Biotopkomplex-Solgraben bei Artern 2019 ENL 0005
Der Solgraben ist eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands. Bereits im 19. Jhd. wurden hier floristische Erfassungen durchgeführt, Arten aus diesem Gebiet wurden bereits in der ersten Flora der Welt (Thal 1588) erwähnt. Am Solgraben haben sich auf kleinster Fläche eine Vielzahl von salzliebenden Tier- und Pflanzenarten etabliert. Auf Grundlage des am Solgraben nachgewiesenen Arteninventars und der einmaligen Biotopausprägung, kann von einer der bedeutendsten naturnahen Binnenland-Salzstellen (LRT 1340*) Deutschlands und Mitteleuropas gesprochen werden. Binnenland-Salzstelle sind nach FFH-Richtlinie von prioritärer gemeinschaftlicher Bedeutung und als Lebensraum für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln.
Im Zeitraum von 2003–2008 war der Arterner Solgraben Teil des Life-Projektes „Erhaltung und Entwicklung der Binnensalzstellen Nordthüringens“. Während dieser Zeit wurden der Managementplan (Opus 2005) für das Gebiet fertiggestellt und verschiedene Biotop- und Artenschutzmaßnahmen erfolgreich durchgeführt. Seit Abschluss des Projektes vor 10 Jahren hat sich der Erhaltungszustand des Lebensraummosaiks aber stellenweise wieder verschlechtert.
Um das Biotop in einen dauerhaft guten Zustand zu bringen, wurde 2019 mit dem ENL-Projekt „Erhalt und Entwicklung des Biotopkomplexes Solgraben bei Artern im FFH-Gebiet Nr. 15“ begonnen. Das Projekt forcierte den Erhalt und die Entwicklung des gesamten Lebensraumkomplexes am „Arterner Solgraben“. Es diente der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans „Solgraben Artern“ (Pusch 1995) und des Life-Projekt-Managementplans „Erhaltung und Entwicklung der Binnensalzstellen Nordthüringens“ (Opus 2005).
Primäres Ziel des Projekts war die Umsetzung von Maßnahmen, welche dem Schutz der für das Projektgebiet charakteristischen salzliebenden Tier- und Pflanzengesellschaften dient. Der Fokus lag hierbei auf Vegetationsbeständen von Meersalden-Tauchfluren (Ruppia maritima), Strandsoden-Quellerfluren (Salicornietum ramosissimae), Strandbeifuß-Fluren (Artemisietum maritimae) sowie auf besondere Arten wie Felsenbeifuß (Artemisia rupestris) oder Gestielte Keilmelde (Halimione pedunculata).
Für die Entwicklung der Meeres-Salden-Bestände, einer im deutschen Binnenland nur im Solgraben vorkommenden Wasserpflanze, ist u.a. eine ausreichende Fließgeschwindigkeit im Gewässer entscheidend. Durch die Sicherung der Böschung und der Verengung des Gewässerköpers mittels Totholzfaschinen sowie dem Ausbaggern eines Brückendurchlaufs konnte die Fließgeschwindigkeit erhöht werden. In Kombination mit der schonenden Entschlammung der Gewässersohle und dem Einbringen von Kiessubstrat verbesserten sich die Bedingungen für die Meeres-Salde deutlich.
Für den Erhalt des Biotops und zur Verbesserung der Lebensbedingungen salzliebender Tier- und Pflanzenarten wurden kleine Bewässerungsgräben am Ostufer des Solgrabens angelegt. Ziel war es, so die umliegenden Bereiche mit Salzwasser zu versorgen und die Salzkonzentration im Boden zu erhöhen.
Durch Zurückdrängung der Schilfbestände im gesamten Gebiet, die Anlage von Rohbodenstellen und Feuchtmulden konnten zudem sukzessionsbedingte Habitatdefizite verringert und Lebensraum für salzliebende Arten wie Gemeiner Queller und Strand-Beifuß geschaffen werden.
Die Maßnahmen zeigten schon bald Erfolge. Die Meere-Salde konnte sich im Gewässer weiter ausgebreiten. Die Bestände des seltenen Felsen-Beifußes sind stabil, andere Salzpflanzen konnten sich im terrestrischen Bereich ausbreiten. Das Projekt wurde im Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen.
Habitatentwicklung im Mönchenried für Bachmuschel, Helm- und Vogel-Azurjungfer 2019 ENL 0009
„Maßnahmen zum Erhalt der Bachmuschel (Unio crassus) in der Kleinen Helme in Verbindung mit Artenschutzmaßnahmen für die Libellenarten Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum)“ im FFH- Gebiet Nr. 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Bachmuschel (Unio crassus) in Deutschland relativ häufig und bildete teilweise Massenvorkommen. In den letzten Jahrzehnten sind auch die Populationen dieser heimischen Großmuschel drastisch zurückgegangen. In Mitteldeutschland sind die Bestände nahezu flächendeckend zusammengebrochen und bestehen nur noch aus überwiegend individuenschwachen Restpopulationen. Gegenwärtig ist die ehemals wohl häufigste Thüringer Großmuschelart unmittelbar vom Aussterben bedroht. Eine kleine Population lebt noch in der Kleinen Helme in Nordthüringen (FFH-Gebiet Nr. 184) und im Gewässerverlauf in Sachsen-Anhalt. Während der Grundräumung der Kleinen Helme im Auftrag der Zweckverbände „Großer Unstrutbogen Nord“ und „Helme-Unstrut“ im Jahr 2016 wurden nur noch 19 Exemplare der Bachmuschel auf einer Fließstrecke von 3.750 Metern nachgewiesen.
Die Bachmuschel, oder auch Gemeine Flussmuschel genannt, ist eine FFH-Art nach Anhang II und IV der EU-Richtlinie. Sie gehört somit zu den streng geschützten Arten. Thüringen besitzt eine besonders hohe Verantwortung für die vom Aussterben bedrohte Großmuschel.
Die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) als eine Fließgewässerart gehört mit einer Körperlänge von etwa 30 Millimetern zu den kleinen Vertretern der Libellen und ist vorzugsweise im sehr trockenen, warmen und kontinental geprägten innerthüringer Ackerhügelland zu finden. Die thüringische Population ist stark gefährdet, da durch Grundwasserabsenkung, Düngung/Eutrophierung und fehlende Grabenpflege die natürlichen Lebensräume dezimiert werden.
Die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) ist ebenfalls eine Art der Fließgewässer, und der nah verwandten Helm-Azurjungfer sehr ähnlich. Das Vorkommen dieser Kleinlibelle ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Niederungen der Helme und Unstrut im Kyffhäuserkreis beschränkt und tritt in Thüringen immer gemeinsam mit der Helm-Azurjungfer auf.
Beide Arten sind in der FFH-Richtlinie, Anhang II gelistet. Für die Vogel-Azurjungfer trägt Thüringen eine besonders hohe Verantwortung.
Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. erarbeitete im Rahmen des Pilotprojektes 2017 ENL 0020 die Differenzierung der gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Gewässerentwicklung der Kleinen Helme unter der Maßgabe, dem Artenschutz gemäß FFH-Richtlinie gerecht zu werden, als auch die Vorgaben der Gewässerrahmenplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässer in Thüringen (Aktion Fluss) in Verantwortung der Kommunen als Gewässerunterhaltungspflichtige an Gewässern 2. Ordnung. Im Ergebnis dieses Vorprojektes wurden die Grundlagenerhebungen, Vorplanungen und Kostenschätzungen für die beschriebenen Maßnahmen erarbeitet und den Kommunen Artern und Voigtstedt zugearbeitet. Am 29. Januar 2019 wurde die Förderanfrage zur Umsetzung der Gewässerrahmenplanung bei der TAB eingereicht.
Gegenstand des Projektes, welches im Juli 2019 begann, ist die Umsetzung der zusätzlich notwendigen Artenschutzmaßnahmen für den Erhalt der Bachmuschel und der Libellenarten Helm- und Vogel-Azurjungfer. Die Planung der Maßnahmen ergab sich aus dem Vorprojekt und beinhaltete folgende Schwerpunkte:
Optimierung des Fortpflanzungshabitats der Libellen durch eine angepasste Profilgestaltung in der Kleinen Helme und die Einrichtung überspülter Längsbermen
Beräumung, Reaktivierung und Bespannung von Nebengräben der Kleinen Helme, zur Erweiterung des Libellen-Lebensraumes
Optimierung und Instandsetzung der Laichtaschen an der Kleinen Helme zur Etablierung der Wirtsfischarten der Bachmuschel
Kontrolle und Etablierung der Wirtsfischarten über den Projektzeitraum
Bekämpfung von Prädatoren, insbesondere der Nutrias
Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe zur extensiven Bewirtschaftung der Uferstreifen an der Kleinen Helme und den Nebengräben zur Verbesserung der Wasserqualität
Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Projektgebiet zur Sensibilisierung der Bevölkerung für den Schutz der einheimischen, bedrohten Tier- und Pflanzenwelt
Im Juli 2019 lief das Artenschutzprojekt an und endete im Juni 2022.
Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert. Die Projektmittel stammen aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Erhalt und Sicherung von Nistplatzstrukturen und Verbesserung des Nahrungshabitats für den Rotmilan 2021 ENL 0026
Förderung: Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
Laufzeit: Oktober 2021 bis Mai 2025
Finanzvolumen: ca. 434.000 €
Das Verbreitungsgebiet des Rotmilans (Milvus milvus) beschränkt sich ausschließlich auf Europa, wobei in Deutschland mehr als die Hälfte aller Brutpaare vorkommen. Die Art gilt als Charaktervogel für Nordthüringen und profitiert vom Strukturreichtum der Region. Für Thüringen liefern die letzten genaueren Bestandserfassungen des Vereins Thüringer Ornithologen e.V. aus den Jahren 2010/2011 eine Zahl von 950 ± 50 Brutpaaren (Pfeiffer 2011). Der Rotmilan unterliegt besonderen Schutzbestimmungen, denn er wird im Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet. Zudem wird er in der „Roten Liste der Brutvögel (Aves) Thüringens“ (Stand 2021) als „gefährdet“ eingestuft. Der Freistaat Thüringen hat aus diesem Grund eine hohe Verantwortung zum Schutz des Rotmilans. Dem Erhalt der Reproduktions- und Nahrungshabitate muss dabei eine besondere Bedeutung beigemessen werden, da hierauf das Vorkommen der Art in Thüringen begründet wird. Mit der Umsetzung des ENL-Projektes wird dieses Anliegen umgesetzt.
Die durch Ackerflächen geprägten Helme-, Wipper- und Unstrut-Niederungen sind überregional bedeutsame Schwerpunktvorkommen der Art in Thüringen. Seit den 1990er Jahren ist ein signifikanter Rückgang der Brutnachweise in dem Gebiet zu verzeichnen. Ursachen sind neben der Intensivierung der Landwirtschaft auch die Gefährdung durch den zunehmenden Straßenverkehr und Windkraftanlagen. Weiterhin ist der Verlust an geeigneten Nistplatzstrukturen eine Gefährdungsursache für die Art. Überdurchschnittlich oft dienen Hybridpappeln (Populus x canadensis), die in den 60er bis 80er Jahren in den Auen und Ackerfluren gepflanzt wurden, als Nistplätze. Diese sind heute aufgrund der Überalterung der Bäume gefährdet und werden zudem zur Wahrung der Verkehrssicherheit zunehmend aus den Fluren entfernt.
Im Rahmen eines ersten Rotmilan-Schutzprojektes 2016 ENL 0006 wurden die Horstbäume der Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser im Jahr 2017 erfasst. Hier arbeitete der Landschaftspflegeverband eng mit dem Verein Nordhäuser Ornithologen e.V. zusammen. Es konnten 130 Horstbäume flächengenau nachgewiesen werden. Zum Schutz der Nester vor Prädatoren wie Waschbär und Marder wurden an einzelnen Horstbäumen Schutzfolien angebracht. Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse des ersten Projektes wurden die Maßnahmen dieses ENL-Projekts geplant. Es lief von Oktober 2021 bis Mai 2025.
Um den Rückgang der Rotmilan-Population in Nordthüringen aufzuhalten und die Reproduktions- und Nahrungshabitate zu sichern, wurden folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Neupflanzungen von Bäumen geeigneter Arten in bekannten Brutgebieten des Rotmilans, um zukünftige Horstbäume zu etablieren
Begleitpflanzung von blühenden und fruchttragenden Gehölzen zur Förderung des Biotopverbundes und Lebensraumes für Kleintiere, um das Nahrungsangebot für den Rotmilan zu verbessern
landwirtschaftliche Beratung zur Rotmilan-freundlichen Bewirtschaftung und deren Finanzierung über Förderprogramme wie KULAP
Organisation und Weiterführung des Horstbaumschutzes vor Prädatoren
Weiterführung des Managements zum Kranichschutz im Thüringer Bereich des Helme-Stausees 2021 ENL 0008
Förderung: Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
Laufzeit: September 2021 bis März 2025
Finanzvolumen: ca. 100.000 €
Der an der Grenze der beiden Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen liegende Helmestausee bei Kelbra gehört seit 1978 zu den deutschen Ramsar-Gebieten (Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung). Hier hat sich neben einem wertvollem Feuchtgebiet ein Kranichrastplatz mit globaler Bedeutung entwickelt. Der Rastplatz ist mit bis zu 40.000 Kranichen der größte in Thüringen und der bedeutsamste für die westwärts über Frankreich nach Spanien ziehenden Kranichpopulationen. Detaillierte Informationen zur Kranichrast am Helmestausee finden Sie auf der Webseite des Vereins Nordhäuser Ornithologen e.V. (Link: nordhausen.nabu-thueringen.de/kranichrast_orni).
Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. führt hier seit Herbst 2021 bis voraussichtlich März 2025 ein weiteres ENL-Projekt mit Maßnahmen zum Schutz der Kraniche durch. Dabei wird ab Oktober bis Mitte Dezember eine Ablenkfütterung auf einem abgeernteten Ackerschlag durchgeführt, um die Tiere mit ausreichend Nahrung zu versorgen, ohne gravierende Schäden an den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu verursachen. Hierfür wird in Zusammenarbeit mit der AG Heringen regelmäßig Winterweizen auf der Fläche ausgebracht.
Außerdem werden während der Kranichrast vorrübergehend Beschäftigte, sogenannte Kranich-Ranger, die Besucher des Gebietes über die Kranichrast aufklären, auf die Allgemeinverfügung und das damit einhergehende Betretungsverbot sowie auf die Beobachtungsmöglichkeiten im Gebiet hinweisen. Diese Maßnahmen wurden auch in den vorhergehenden Projekten durchgeführt und haben sich als wirksam gezeigt. Die Erfassung der Kranichzahlen in Zusammenarbeit mit den Ornithologen des ehemaligen Vereins Nordhäuser Ornithologen e.V. wird ebenfalls weitergeführt. Anhand der Zahlen lässt sich der Bedarf an Futterweizen ablesen, außerdem können so die Bestandszahlen erfasst und die Zugwege der Vögel sichtbar gemacht werden.

